Personenstandswesen

  • Leistungsbeschreibung

    Der Personenstand umfasst Daten über Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft und Tod sowie damit in Verbindung stehende familien- und namensrechtliche Tatsachen. (§ 1 Abs. 1 PStG).

    Die Beurkundung des Personenstands und der Eheschließung ist Aufgabe der Standesämter. Die Standesbeamten führen die Personenstandsregister (Geburts-, Heirats-, Sterbe- und ggf. Lebenspartnerschaftsregister).
  • Weiterführende Informationen

    Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie daher bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende