Pflegegeld

  • Leistungsbeschreibung

    Die Abteilung Soziales der Stadt Rees erbringt Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch 12 (SBG XII), soweit ein Anspruch bei einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung nicht besteht oder die von der Pflegeversicherung gewährten Leistungen den im Einzelfall notwendigen Bedarf nicht vollständig abdecken.

    Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn

    • die Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung (noch) nicht erfüllt ist
    • Pflege voraussichtlich für weniger als 6 Monate notwendig sein wird
    • ein geringer Hilfebedarf besteht und Voraussetzungen für Pflegestufe I nicht gegeben sind.
    • Hilfe für andere Verrichtungen als die nach dem Pflegeversicherungsgesetz benötigt wird.

    Im Gegensatz zu den Leistungen der Pflegeversicherung handelt es sich bei der Hilfe zur Pflege jedoch um eine Sozialleistung, die abhängig vom bestehenden Einkommen und ggf. Vermögen gewährt wird. Die Anspruchsvoraussetzungen sind dementsprechend nachzuweisen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende