Schwarzbauten

  • Leistungsbeschreibung

    Nach Erteilung der Baugenehmigung sowie im Genehmigungsfreistellungsverfahren wachen die Mitarbeiter der unteren Bauaufsichtsbehörde darüber, dass das Bauvorhaben entsprechend den genehmigten Plänen und Auflagen ausgeführt wird. Zur Durchführung dieser Kontrollen dürfen die Mitarbeiter Grundstücke und bauliche Anlagen jederzeit betreten.

    Neben regelmäßigen Kontrollen werden Bauzustandsbesichtigungen (früher "Abnahmen" genannt) durchgeführt, und zwar nach Rohbaufertigstellung und nach abschließender Fertigstellung des Bauvorhabens. Sofern auf eine Bauzustandsbesichtigung verzichtet wird, ist dies ausdrücklich in der jeweiligen Baugenehmigung vermerkt.

    Die Fertigstellung des Rohbaus sowie die abschließende Fertigstellung sind von Ihnen vorab schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Die hierzu erforderlichen Vordrucke werden Ihnen zusammen mit den Genehmigungsunterlagen zugesandt.

    Die rechtzeitige Anzeige der Fertigstellung ermöglicht eine kurzfristige Durchführung der Bauzustandsbesichtigung seitens der Bauaufsicht. Bitte beachten Sie, dass ein Vorhaben erst nach Durchführung einer mängelfreien Bauzustandsbesichtigung nach abschließender Fertigstellung in Benutzung genommen werden darf.

    Darüber hinaus werden durch die untere Bauaufsichtsbehörde auch allgemeine Baukontrollen vorgenommen, in denen geprüft wird, ob von vorhandenen Gebäuden Gefahren ausgehen oder Gebäude „schwarz“, also ohne Genehmigung, errichtet worden sind.

    Die für Rees zuständige Bauaufsichtsbehörde ist der Kreis Kleve.
  • Kosten

    Die Gebühren für das Tätigwerden der Bauaufsichtsbehörde richten sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und orientieren sich grundsätzlich an der Höhe der Rohbausumme eines Bauvorhabens aber auch an der Herstellungssumme sowie dem erforderlichen Zeitaufwand der unteren Bauaufsichtsbehörde.

    Da die Gebühren für jeden Einzelfall gesondert festgesetzt werden, ist eine pauschale Aussage zu den entstehenden Gebühren nicht möglich. Informationen zu den Ihnen voraussichtlich entstehenden Kosten erhalten Sie nach Darlegung Ihres Anliegens bei den jeweiligen Mitarbeitern der unteren Bauaufsichtsbehörde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende