Schwerbehindertenausweise

  • Leistungsbeschreibung

    Ein Schwerbehindertenausweis kann bei Abteilung Soziales beantragt werden. Dieser wird ausgestellt, wenn eine Schwerbehinderung vorliegt. Auch bei bestimmten Krankheitsbildern, wie zum Beispiel Diabetes oder Krebs, kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Neben Name, Geburtsdatum, Grad der Behinderung und Dauer der Gültigkeit werden bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen entsprechende Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen. Nach der Beantragung wird der Ausweis im Scheckkartenformat den Antragsstellern zugesandt.

    Gültigkeit und Verlängerung

    Der Ausweis ist in der Regel unbegrenzt ab dem Tag der Ausstellung gültig. Wenn eine Nachprüfung vorgesehen ist, wird dieser befristet ausgestellt. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, kann jederzeit ein Änderungsantrag gestellt werden. Der alte Schwerbehindertenausweis kann ohne weitere Formalitäten zweimal nach der ersten Ausstellung verlängert werden. Nach Ablauf der letzten Verlängerung kann ein neuer Ausweis beantragt werden. Dazu wird ein Farbfoto in Passbildgröße benötigt. Der neue Schwerbehindertenausweis kann nicht verlängert werden, sondern muss neu ausgestellt werden. Dies gilt auch bei Änderungen. Die Ausstellung des neuen Ausweises ist gebührenfrei.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende