Seuchenverdacht bei Tieren

  • Leistungsbeschreibung

    Bestimmte Tierkrankheiten unterliegen wegen ihrer hohen Ausbreitungsgefahr, der verursachten hohen wirtschaftlichen Schäden oder der Gefahren für die menschliche Gesundheit einer Anzeigepflicht.

    Hierbei muss bereits beim Verdacht einer dieser Krankheiten in einem Tierbestand in der Stadt Rees sofort das Ordnungsamt informiert werden. Neben dem Tierhalter selbst sind auch alle Personen, die mit Tieren umgehen, zur Anzeige verpflichtet.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende