Sondernutzung Straßen, Plätze

  • Leistungsbeschreibung

    Genehmigung von Sondernutzungen aller Art auf öffentlicher Fläche sind insbesondere

    • die vorübergehende Nutzung öffentlicher Fläche für Veranstaltungen, Verkaufs- und Informationsstände, Warenauslagen, Warenautomaten, Werbeständer etc.
    • die vorübergehende Nutzung von Tischen und Stühlen für die Außengastronomie.
    • die dauerhafte Nutzung öffentlicher und städtischer Flächen für bauliche Anlagen wie z.B. Warenautomaten, Schaukästen, Telefonsprechstellen u. ä.
    • Plakate und Transparente.
    • Aufstellen von Gerüsten und Container.
  • Erforderliche Unterlagen


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende