Stadtplanung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Stadtplanung beschäftigt sich mit der Entwicklung einer Stadt sowie mit ihren räumlichen und sozialen Strukturen. Darauf aufbauend erarbeitet sie Planungskonzepte, im Idealfall unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange mit dem Ziel der Konfliktminimierung. Sie ordnet sowohl die öffentliche als auch die private Bautätigkeit und lenkt die raumbezogene Infrastruktur­entwicklung. Stadtplanung steuert dabei im Rahmen der Bauleitplanung im Wesentlichen die Bodennutzung im Gemeindegebiet.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende