Tierkörperbeseitigung

  • Leistungsbeschreibung

    Nach den Vorschriften des Tierkörperbeseitigungsgesetzes sind verendete Tiere oder Tierkörperteile aus hygienischen Gründen in geeigneten Anlagen zu entsorgen.

    Bei Auffinden von verendeten Tieren oder Tierkörperteilen im Stadtgebiet sollte während der Dienstzeiten unverzüglich das Ordnungsamt benachrichtigt werden.

    Die Tierkörperbeseitigung ist grundsätzlich Aufgabe des Haus- bzw. Grundstückseigentümers.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende