Tierschutz

  • Leistungsbeschreibung

    Durch die derzeit gültige Fassung des Tierschutzgesetzes wird Tieren ein besonderer Status zuerkannt, der sie über die bis dahin gültige Behandlung als "Sache" hinaushebt.
    Jedermann ist zu einem vernünftigen und respektvollen Umgang mit Tieren angehalten.

    Wenn Sie eine Anzeige erstatten wollen, benötigen wir folgende Angaben:

    •     Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse (Sie müssen sich als Zeuge zur Verfügung stellen);
    •     Name und Anschrift des Tierhalters / -Quälers - soweit sie Ihnen bekannt sind;
    •     Ort und Zeitpunkt des Vorfalls;
    •     möglichst detaillierte Beschreibung des Vorfalls;
    •     Zustand des Tieres;
    •     Name und Anschrift eventueller Zeugen