Vergnügungssteuer

  • Leistungsbeschreibung

    Geräte in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen:
     
    • mit Gewinnmöglichkeit 10 % des Einspielergebnisses oder 150,00 € je Monat und Spielgerät
    • ohne Gewinnmöglichkeit 35,00 € pro Monat und Spielgerät.
     
    Geräte in Gastwirtschaften oder sonstigen Orten:
     
    • mit Gewinnmöglichkeit 6 % des Einspielergebnisses oder 50,00 € je Monat und Spielgerät
    • ohne Gewinnmöglichkeit 25,00 € pro Monat und Spielgerät.
     
    Stand 01.01.2024
  • Rechtsgrundlage

    Die entsprechende Satzung finden Sie auf der folgenden Seite unter "Finanzen".

  • Formulare

  • Weiterführende Informationen

    Das Kennzeichen einer Steuer ist, dass die Pflicht zur Zahlung (Steuerpflicht) an das Vorliegen bestimmter Tatbestände gebunden ist und nicht an eine Gegenleistung des Staates.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende