Vergnügungssteuer

  • Leistungsbeschreibung

    Geräte in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen:
     
    • mit Gewinnmöglichkeit 10 % des Einspielergebnisses oder 150,00 € je Monat und Spielgerät
    • ohne Gewinnmöglichkeit 35,00 € pro Monat und Spielgerät.
     
    Geräte in Gastwirtschaften oder sonstigen Orten:
     
    • mit Gewinnmöglichkeit 6 % des Einspielergebnisses oder 50,00 € je Monat und Spielgerät
    • ohne Gewinnmöglichkeit 25,00 € pro Monat und Spielgerät.
     
    Stand 01.01.2024
  • Rechtsgrundlage

    Die entsprechende Satzung finden Sie auf der folgenden Seite unter "Finanzen".

  • Formulare

  • Weiterführende Informationen

    Das Kennzeichen einer Steuer ist, dass die Pflicht zur Zahlung (Steuerpflicht) an das Vorliegen bestimmter Tatbestände gebunden ist und nicht an eine Gegenleistung des Staates.