Verkehrsangelegenheiten

  • Leistungsbeschreibung

    Gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Dazu sind von dem Unternehmer oder dem Bauherren bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Kreises Kleve entsprechende Anordnungen einzuholen.
    Die Anträge sollen mindestens vier Wochen vor Arbeitsbeginn schriftlich gestellt werden. Soweit die Anträge nicht vollständig abgegeben werden, kann sich die Genehmigungserteilung entsprechend verzögern.

    Sollten Sie Fragen oder Beschwerden zu Baustellen, Umleitungen oder sonstigen Verkehrsangelegenheiten haben können Sie sich gerne an die zuständige Mitarbeiterin wenden.