Verkehrsschilder

  • Leistungsbeschreibung

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

    Zu den Verkehrszeichen zählen:

    •     Verkehrsschilder,
    •     Straßenmarkierungen, lichttechnische Anzeigen sowie
    •     Zeichen von Verkehrsposten.


    Verkehrseinrichtungen sind:

    •     Schranken,
    •     Sperrpfosten,
    •     Geländer, Absperrgeräte und Leiteinrichtungen sowie
    •     Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").


    Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog vermerkt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende