Werbeanlagen

  • Leistungsbeschreibung

    Werbeanlagen sind grundsätzlich genehmigungsbedürftig. Soweit eine Baugenehmigung erforderlich ist, erfolgt die Prüfung der Werbeanlagen und Warenautomaten im vereinfachten Genehmigungsverfahren. Im Innenstadtbereich von Rees unterliegen Werbeanlagen besondere Auflagen der Gestaltungssatzung für den historischen Stadtkern von Rees.
  • Erforderliche Unterlagen

    Antragsformular
    Bitte verwenden Sie nur die amtlichen Vordrucke. Das Antragsformular muss von der Bauherrin, dem Bauherrn, von der Entwurfsverfasserin, dem Entwurfsverfasser und von der Grundstückseigentümerin, dem Grundstückseigentümer unterzeichnet werden.

    Baubeschreibung
    Eine Baubeschreibung ist nur erforderlich, wenn bauliche Änderungen vorgenommen werden sollen. Bitte verwenden Sie nur die amtlichen Vordrucke, die Ihnen in unserem Formularservice zur Verfügung stehen.

    Lageplan bei freistehenden Werbeanlagen
    Der Lageplan sollte nicht älter als 6 Monate sein und mindestens im Maßstab 1:500 auf der Grundlage eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte erstellt sein. Der Lageplan muss enthalten: rechtmäßige Grenzen, Festsetzungen eines Bebauungsplanes, vorhandene bauliche Anlagen und Werbeanlagen, Aufstellungs- oder Anbringungsort der Werbeanlage, Abstände zu baulichen Anlagen, anderen Werbeanlagen, Verkehrsflächen sowie zu begrünten Flächen.
       
    Bauzeichnungen
    Die Bauzeichnungen (Ansichten, Grundrisse, Schnitte) müssen im Maßstab 1:50 eingereicht werden und müssen die Darstellung der geplanten Werbeanlage, ihre Maße, auch bezogen auf den Anbringungsort, sowie die Farben mit Angabe der Nummer und Hilfsbezeichnung aus dem RAL-Farbregister enthalten.
       
    Lichtbilder beziehungsweise Lichtbildmontage
    Die farbigen Lichtbilder oder die farbigen Lichtbildmontagen müssen wiedergeben: die Darstellung der geplanten Werbeanlage in Verbindung mit der baulichen Anlage, vor der oder in deren Nähe sie aufgestellt oder an der sie angebracht werden soll; die Darstellung der vorhandenen Werbeanlage auf dem Grundstück und den angrenzenden Grundstücken; die Darstellung und Bezeichnung der Werbeanlage oder Werbeanlagen, die beseitigt werden soll oder sollen.

    Angabe der Herstellungskosten
    Es sind die Herstellungskosten einschließlich der Montagekosten und der Umsatzsteuer in Euro anzugeben.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende