Wohngeld
Leistungsbeschreibung
Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Die Leistung ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben.
Erforderliche Unterlagen
Welche Dokumente und Nachweise werden für den Antrag "Wohngeld Mietzuschuss" benötigt?
- Ausweisdokumente von allen Haushaltsmitgliedern
- Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht
Falls Sie in einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokumentes. Falls Sie in einem nichteuropäischen Staat (Drittstaat) angehören, benötigen Sie einen Nachweis über Ihren Aufenthaltstitel, z.B. eine Aufenthalts-Erlaubnis oder eine Aufenthalts-Gestattung
- Ihren Mietvertrag und ergänzende Vereinbarungen mit dem Vermieter, falls es solche gibt
- Nachweise über Ihre Mietzahlungen für die letzten drei Monate (Quittungen oder Kontoauszüge)
- Nachweise über Transferleistungen von allen Haushaltsmitgliedern
- z.B.:
- Bescheid über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld
- Bescheid über Grundsicherung mit Berechnungsbogen
- Bescheid über Unterhaltsvorauszahlung vom Jugendamt
- Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder (z.B.: Gehaltsbescheinigungen, Rentenbescheide)
- Nachweis über Werbungskosten, Schwerbehinderung und Pflegegrad
Welche Dokumente und Nachweise werden für den Antrag "Wohngeld Lastenzuschuss" benötigt?
- Ausweisdokumente von allen Haushaltsmitgliedern
- Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht
Falls Sie in einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokumentes. Falls Sie in einem nichteuropäischen Staat (Drittstaat) angehören, benötigen Sie einen Nachweis über Ihren Aufenthaltstitel, z.B. eine Aufenthalts-Erlaubnis oder eine Aufenthalts-Gestattung
- Grundbuchauszug
- Kaufvertrag
- Fremdmittelbescheinigungen bei noch zu zahlenden Krediten
- Wohnflächenberechnung
- Nachweise über Transferleistungen von allen Haushaltsmitgliedern
- z.B.:
- Bescheid über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld
- Bescheid über Grundsicherung mit Berechnungsbogen
- Bescheid über Unterhaltsvorauszahlung vom Jugendamt
- Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder (z.B.: Gehaltsbescheinigungen, Rentenbescheide)
- Nachweis über Werbungskosten, Schwerbehinderung und Pflegegrad
Voraussetzung
Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaberin oder Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von
- der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens und
- der Höhe der Miete oder der Belastung.
Die Berechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Eine Darstellung der Zuständigkeitsbereiche und Erreichbarkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie auf dieser Seite.
Keinen Anspruch auf Wohngeld hat/haben
- Wer Bürgergeld erhält.
- Wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhält.
- Wer Hilfe zum Lebensunterhalt oder eine andere Transferleistung erhält, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind.
- Alleinstehende Studenten, die dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch haben. Dies gilt auch, wenn der BAföG-Antrag allein aufgrund des Einkommens der Eltern oder des eigenen Einkommens abgelehnt wurde.
- Alleinstehende Auszubildende mit einem Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Formulare
Sie können direkt über das Portal Gemeinsam Online einen digitalen Erstantrag auf Wohngeld stellen. Zudem finden Sie entsprechende Formulare zum Ausdrucken.
Weiterführende Informationen
Einen unverbindlichen Wohngeldrechner bietet des Ministeriums Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW an.