Asylbewerberleistungen

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungen für ausländische Flüchtlinge werden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt. Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten, können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Um zu erfahren, ob und wenn ja welcher Leistungsanspruch im individuellen Fall besteht, empfiehlt es sich, Kontakt zu den Ansprechpartnern aufzunehmen.

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