Verwarngelder (ruhender Verkehr)

  • Leistungsbeschreibung

    Ziel der Überwachung des ruhenden Verkehrs ist es, eine ordnungsgemäße Parkraumnutzung zu gewährleisten, damit die Sicherheit aller geregelt ist.

    Das geschieht insbesondere, um Gefahren von Fußgängern und Fahrradfahrern aber auch allen anderen Verkehrsteilnehmern abzuwenden. Jedes falsch geparkte Fahrzeug stellt eine mögliche Gefahr dar.
    Insbesondere dort, wo Kinder ihren Schulweg haben. In vielen Fällen werden auch ältere Mitbürger, die mit Rollatoren oder Rollstühlen in der Stadt unterwegs sind, von Falschparkern in ihrem Fortkommen stark behindert.

    Das Ordnungsamt sorgt für geordnetes Parken im gesamten Stadtgebiet (inbegriffen aller Ortsteile). Kontrollen finden täglich von montags bis sonntags statt.

  • Kosten

    Diese sind auf Grund eines "Bundeseinheitlichen Kataloges" unterschiedlich festgesetzt. Sie betragen je nach Verstoß zwischen 10 Euro und 55 Euro.

    Verwarnungen werden in der Regel schriftlich mit einem Verwarnungsgeldangebot erteilt. Im Einzelfall kann auch eine mündliche Verwarnung ausgesprochen werden.


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Zuständige Mitarbeitende