Abwasserbeseitigung für Schmutzwasser
Leistungsbeschreibung
Die Frage, ob Grundstücke hinsichtlich der Einleitung von Schmutzwasser an die städtische Abwasseranlage angeschlossen werden können oder müssen, ist mit dem Abwasserbetrieb der Stadt Rees zu klären. Für die Herstellung oder Nutzung eines Kanalanschlusses ist eine Genehmigung zu beantragen. Grundsätzlich muss jedes Grundstück über eine eigene Anschlussleitung verfügen. Hierzu gibt es Auskünfte und Unterlagen über Kanallagepläne und Aufmaßzeichnungen von Grundstücksanschlussleitungen beim Abwasserbetrieb der Stadt Rees.
Sofern Grundstücke aufgrund der Lage im Außenbereich oder der Entfernung zur nächsten Anschlussmöglichkeit nicht an die städtische Abwasseranlage angeschlossen werden können, ist über die Stadt Rees bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve (www.kreis-kleve.de) ein Antrag auf Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht zu stellen. Für die Beseitigung des Schmutzwassers über eine vollbiologische Kleinkläranlage o.ä. ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve zu beantragen.