Hundeanmeldung / Hundeabmeldung

  • Leistungsbeschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Rees steuerlich und ordnungsrechtlich anzumelden.

    Die An- und Abmeldung kann bequem online unter dem Formular "Hundeanmeldung / Hundeabmeldung" erfolgen.
  • Erforderliche Unterlagen

    Je nach Hunderasse müssen verschiedene Unterlagen beigebracht werden.Bei kleinen Hunden (Hunde die unter 20kg wiegen und eine Widerristhöhe von 40cm nicht erreichen) werden nicht zwingend ein Versicherungsnachweis und eine Chipnummer benötigt.Bei großen Hunden (schwerer als 20kg und größer als 40cm) werden der Nachweis einer Versicherung, eine Chipnummer und ein Sachkundenachweis verlangt.Bei Hunden bestimmter Rassen oder gefährlichen Hunden nach dem LHundG müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:• Volljährigkeit des Halters • Nachweis der Sachkunde (einzuholen beim Tierarzt)• Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)• der Halter muss in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen • Ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung • Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung• Kennzeichnung durch Mikrochip
  • Formulare

  • Weiterführende Informationen

    Nach erfolgter Anmeldung geht Ihnen in den nächsten Tagen der Hundesteuerbescheid zusammen mit einem Meldebogen bzw. Antrag nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) zu. Dieses Formular ist ausgefüllt und unterschrieben an das Ordnungsamt zurückzusenden.

    Nähere Informationen zur Hundesteuer finden Sie hier: