Wiederannahme des Geburtsnamens / früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe
Leistungsbeschreibung
Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte behält den Ehenamen. Er kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat, oder dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen.
Erforderliche Unterlagen
- Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk
- Pass/ Ausweis
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die oben genannten Unterlagen, die in der Regel benötigten Nachweise darstellen. Aufgrund der verschiedenen, in der Individualität der Erklärenden liegenden Voraussetzungen, könnten noch weitere Nachweise nötig sein.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.Kosten
- 21,00 Euro
- 09,00 Euro für eine Bescheinigung (falls gewünscht)