Geburtsurkunde (der letzten 110 Jahre)

  • Leistungsbeschreibung

    Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

    Zuständig für die Ausstellung einer Geburts- / Abstammungsurkunde sowie einer Abschrift aus dem Geburtenregister ist immer das Standesamt Ihres Geburtsortes. Die Urkunde können Sie persönlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Mit der Einführung des neuen Personenstandsrechts zum 01.01.2009 ist die Unterscheidung zwischen Abstammungsurkunde und Geburtsurkunde weggefallen.

    Internationale Geburtsurkunde
    Zur Verwendung im Ausland oder bei ausländischen Behörden kann die Geburtsurkunde auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden.

    Verkürzte Ausfertigung der Geburtsurkunde
    Auf Antrag kann Ihre Geburtsurkunde auch ohne Angabe des Geschlechts, der Religion oder der Namen der Eltern ausgestellt werden.

    Abschrift aus dem Geburtenregister
    Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ist eine erweiterte Form der Geburtsurkunde. Diese enthält z. B. Angaben über die Uhrzeit der Geburt, Namensänderungen oder einer Adoption.
  • Erforderliche Unterlagen

    •    Bundespersonalausweis (zur Prüfung der Identität)
    •    ggf.alte Geburtsurkunde
  • Kosten

    10,00 €
  • Hinweise

    Die Ausstellung von Personenstandsurkunden unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Urkunde darf nur den Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen ausgestellt werden.Für alle anderen Personen gilt die Vorlage einer Vollmacht einer berechtigten Person oder eines Nachweises des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, vollstreckbarer Titel, Zwangsvollstreckungsbescheid).