zentraler Ansprechpartner für Großveranstaltungen

  • Leistungsbeschreibung

    In unserer Stadt finden regelmäßig kleine und auch größere Veranstaltungen statt. Bei allen Veranstaltungen ist uns wichtig, diese für Besucher, Beschicker und Einwohner so sicher wie möglich zu machen.

    Im Sommer 2012 hat das damalige Ministerium für Inneres und Kommunales NRW einen Orientierungsrahmen für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien veröffentlicht. Wer Veranstaltungen (zum Beispiel Konzerte unter freiem Himmel, Straßenfeste, Sport-Events, Festumzüge) durchführen will, braucht dazu i. d. R. verschiedene Erlaubnisse.

    Entsprechend des o. g. Orientierungsrahmens hat auch die Stadt Rees die Funktion eines „Zentralen Ansprechpartners für Großveranstaltungen“ eingerichtet. „Zentraler Ansprechpartner“ ist der Leiter des Ordnungsamtes. Er berät die Veranstalter über alle Anforderungen, gibt Auskunft über die notwendigen Unterlagen, koordiniert die Beteiligung der anderen städtischen Dienststellen und erteilt die Genehmigungen, soweit die Zuständigkeit nicht bei anderen Behörden liegt. Diese Genehmigungen enthalten Auflagen, die sicherstellen sollen, dass die Veranstaltungen gefahren- und störungsfrei ablaufen.

    Dazu gehören z. B. auch die nötigen Verkehrsregelungen. Alle anfallenden Kosten für das eventuelle Erstellen eines Verkehrszeichenplanes sowie für das etwaige Aufstellen der Beschilderung sind durch den Veranstalter zu tragen. Sofern gaststättenrechtliche oder weitere Erlaubnisse benötigt werden, ist auch für diese mit Gebühren zu rechnen.

    Auch für „kleinere“ Veranstaltungen müssen ggfs. einige Vorgaben beachtet oder in die Überlegungen einbezogen werden, die dem Veranstalter ggfs. nicht bekannt sind.

    Potentielle Veranstalter werden gebeten, sich frühzeitig mit dem „Zentralen Ansprechpartner“ in Verbindung zu setzen, um in einem Telefongespräch oder bei einem Ortstermin offene Fragen rechtzeitig zu klären.


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