Arbeiten im öffentlichen Straßenraum

  • Leistungsbeschreibung

    Straßenaufbrüche werden im Stadtgebiet von Ver- und Entsorgungsunternehmen durchgeführt. Die Maßnahmen müssen bei der Stadt Rees beantragt werden.

    Im Rahmen der laufenden Straßenkontrolle werden die Baustellen von der Stadt kontrolliert.

    Die Versorgungsträger sind auch für Schäden am Straßenkörper, die durch ihre Baueingriffe verursacht werden, verantwortlich.

     Müssen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer ebenfalls zum Anschluss ihres Grundstückes - in der Regel an die öffentliche Kanalisation- einen Straßenaufbruch durchführen lassen, so wird dieses von einer von der Stadt zu beauftragenden Firma auf Kosten der Grundstückseigentümer durchgeführt.

     Die Sicherung der Baustellen und die ordnungsgemäße Abwicklung des Straßenaufbruches ist dann Sache der Fachunternehmen.

    Die Aufgrabungsrichtlinie stellt einen verbindlichen Leitfaden für die Abwicklung, die technische Ausführung, die Abnahme und die Gewährleistung für alle Aufgrabungsarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum dar. Sie gilt sowohl für die Verlegung / Unterhaltung von Versorgungsleitungen als auch für die Anlegung von Grundstückszufahrten und sonstigen Änderungen auf Veranlassung Dritter.

    Sie basiert auf allen gängigen Richtlinien und Vertragsbedingungen und wurde ergänzt durch Erfahrungen, die sich bei der Abwicklung von Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum auf dem Gebiet der Stadt Rees ergeben haben.

    Bitte beantragen Sie Ihre Arbeiten mit Hilfe der beigefügten Formulare.