Hausnummerierung

  • Leistungsbeschreibung

    Bei geplanten Neubauten wird, nach Eingang des Bauantrags bei der Stadt Rees, die Hausnummer festgelegt.  Gleichzeitig informiert die Stadt Rees die Eigentümerin bzw. den Eigentümer. Für die Festsetzung der Hausnummern und die Überwachung der Anbringung gibt es eine gesetzliche Verpflichtung.

    Eindeutige, von der Straße aus deutlich lesbare Hausnummern garantieren den Bürgerinnen und Bürgern, der Feuerwehr, den Rettungsdiensten, der Polizei usw., schnelle Orientierung, damit das Haus im Notfall gefunden werden kann.

    Umnummerierungen werden von Amts wegen veranlasst und möglichst auf Einzelfälle beschränkt. Beispielsweise bei Straßenumbenennungen oder Straßenverlegungen, um eine bessere Übersicht zu erreichen.

    Bei Gebäuden mit mehreren Eingängen kann die Vergabe weiterer Hausnummern beantragt werden.


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Zuständige Mitarbeitende