eID Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes

  • Leistungsbeschreibung

    Ab dem 1. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.

    Wofür kann eine eID-Karte verwendet werden? Mit der eID-Karte kann die Karteninhaberin oder der Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen

    Wichtig: Die eID Karte ist kein Ausweisdokument.


    Voraussetzungen:

    Antragsberechtigt sind Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind.

    Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Staatsangehörige der nachfolgenden Staaten sind antragsberechtigt:

    Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

    EWR-Staaten

    • 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (außer Deutschland)
    • Norwegen
    • Island
    • Liechtenstein
  • Erforderliche Unterlagen

    Eine persönliche Vorsprache ist notwendig. Ein gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis ist zur Identitätsfeststellung vorzulegen.

  • Kosten

    Die eID-Karte kostet 37,00 €.