Ausbildung zur/zum Straßenwärter/-in
Ausbildung zur/zum Straßenwärter/-in beim Bauhofbetrieb
Du arbeitest gerne an der frischen Luft und im Team und gleichzeitig möchtest Du etwas Gutes für Deine Mitmenschen machen? Dann ist dieser Ausbildungsberuf genau das Richtige für Dich! Denn als Straßenwärterin oder Straßenwärter bist du nicht nur zusammen mit deinen Kolleginnen und Kollegen an der frischen Luft, sondern Du sorgst für die Verkehrssicherheit aller Menschen!
Als Straßenwärterin oder Straßenwärter sorgst Du für die Verkehrssicherheit, den Winterdienst, die Pflege der Grünflächen, Pflasterarbeiten und für die Instandhaltung der Verkehrszeichen im Reeser Stadtgebiet. Auch die Wartung und Instandsetzung der Maschinen gehört zu Deinem Arbeitsbereich, genauso wie das Bedienen und Fahren von Baumaschinen und LKW.
Der Bauhofbetrieb der Stadt Rees, mit Sitz Bergswicker Straße 24, 46459 Rees, ist als eigenbetriebsähnliche Einrichtung zuständiger Dienstleister im Bereich der Straßen-, Friedhofs- und Grünflächenunterhaltung in der Stadt Rees.
Ausbildungsbeginn | 1. August eines Jahres |
Ausbildungsdauer | 3 Jahre |
Qualifikation | mindestens Hauptschulabschluss |
Persönliche Voraussetzungen |
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Auswahlverfahren | Vorstellungsgespräch |
Praktische Ausbildung | In der Ausbildung als Straßenwärterin bzw. als Straßenwärter erhalten die Auszubildenden einen vielfältigen Einblick in interessante Tätigkeiten, z. B. Instandhaltung von Straßen und Brücken, Sicherstellung der Verkehrssicherheit durch die Kontrolle und Instandsetzung von Fahrbahnmarkierungen und Verkehrszeichen. Die praktische Ausbildung findet beim Bauhofbetrieb der Stadt Rees statt. |
Theoretische und überbetriebliche Ausbildung | Die theoretische Ausbildung erfolgt am Rhein-Maas-Berufskolleg in Kempen. Zusätzlich zur praktischen und theoretische Ausbildung nehmen die Auszubildenden an einer überbetrieblichen Ausbildung teil. Diese erfolgt in der Regel bei der DEULA-Kempen und am Bildungszentrum des Baugewerbes in Wesel. |
Ausbildungsentgelt (Stand. 01.03.2024) |
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Urlaubsanspruch | 30 Tage im Kalenderjahr |
Weitere Benefits | Erwerb der Fahrerlaubnis der Führerscheine der Klassen B (PKW), C und CE (LKW mit Anhänger) in der Ausbildung |