Friedhöfe und Bestattungsmöglichkeiten

Friedhöfe und Bestattungsmöglichkeiten

In Rees gibt es fünf städtische Friedhöfe auf einer Fläche von ca. 6,13 Hektar.

Für viele Trauernde ist das Grab eines lieben Menschen ein Ort der Besinnung. Die Entscheidung für eine bestimmte Grabart sollte demnach auch mit Bedacht getroffen werden. Die Form der Bestattung richtet sich vorrangig nach dem Willen des Verstorbenen. Für viele Hinterbliebene sind die Gestaltungsmöglichkeiten und der Pflegeaufwand ebenfalls wichtige Aspekte. 

Auf den Reeser Friedhöfen stehen Ihnen diverse Bestattungsmöglichkeiten für sowohl Sarg- als auch Urnenbestattungen zur Auswahl. Neben der Möglichkeit, ein Grab selbst zu gestalten und zu pflegen, bietet die Friedhofsverwaltung attraktive pflegefreie Gräber. 

Wir stellen Ihnen auf dieser Seite die verschiedenen Friedhöfe und Grabarten vor. Darüber hinaus sind Sie herzlich eingeladen, sich vor Ort ein Bild von den vielfältigen Bestattungsmöglichkeiten zu machen. Die Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung beraten Sie auch gern persönlich. 

  • Friedhof Bienen, Doris-Albrecht-Str.


    • Baumgrabstätte (Urne)

    Bei Urnenbaumbestattungen wird eine biologisch abbaubare Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Die Beisetzung erfolgt der Reihe nach. Die Bäume liegen am Rande eines Rasenfeldes. Die Grabstelle wird nicht gekennzeichnet. Jedoch erfolgt hier die namentliche Darstellung in einem Stahlbuch, welches sich auf einem Denkmal befindet. Diese Beisetzungsform wird nur auf dem Friedhof in Bienen angeboten. Die Herrichtung und Pflege der Grabanlage liegt in der alleinigen Obhut der Friedhofsverwaltung. Grabschmuck (Blumen und kleine Gestecke) kann nur an einer zentralen Stelle abgelegt werden.

    • Kindergrabstätte

    • Reihengrabstätten für Sargbestattungen 

    • Urnenreihengrabstätte

    Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten für Beisetzungen, die der Reihe nach belegt werden und an denen im Todesfall ein Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit des Toten verliehen wird. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an Urnenreihengrabstätten ist nicht möglich.

    • Urnenwahlgrabstätte
    Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten für Beisetzungen, deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt und an denen im Todesfall und auch schon zu Lebzeiten ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren verliehen wird. Die Zahl der Urnen, die in einer Urnenwahlgrabstätte beigesetzt werden können, richtet sich nach der Größe der Grabstätte.
    • Wahlgrabstätten für Sargbestattungen 

  • Friedhof Haldern, Isselburger Str. 


    • Anonyme Reihengrabstätten für Sargbestattungen 

    Anonyme Reihengrabstätte sind Sarg- oder Urnengrabstätten, deren genaue Grabstelle auf einem Rasenfeld nicht gekennzeichnet wird und auch nicht ausgesucht werden kann. Die Herrichtung und Pflege der Grabstelle liegt in der alleinigen Obhut der Friedhofsverwaltung. Grabschmuck (Blumen und kleine Gestecke) kann nur an zentralen Stellen abgelegt werden. 

    • Anonyme Urnenreihengrabstätte

    Anonyme Urnenreihengrabstätte sind Sarg- oder Urnengrabstätten, deren genaue Grabstelle auf einem Rasenfeld nicht gekennzeichnet wird und auch nicht ausgesucht werden kann. Die Herrichtung und Pflege der Grabstelle liegt in der alleinigen Obhut der Friedhofsverwaltung. Grabschmuck (Blumen und kleine Gestecke) kann nur an zentralen Stellen abgelegt werden. 

    • Kindergrabstätte


    • Reihengrabstätten für Sargbestattungen 


    • Urnengemeinschaftsgrabstätte


    • Urnenkammer (Stele)

    Die Kosten für die Pflege und Unterhaltung der Urnenkammeranlage sind bereits in den Nutzungsgebühren enthalten. Diese beinhalten auch die Kosten für die Verschlussplatte der Urnenkammer, die die Funktion eines Grabsteins hat; lediglich die Beschriftung der Platte und deren Kosten obliegt den Nutzungsberechtigten.

    • Urnenreihengrabstätte
    Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten für Beisetzungen, die der Reihe nach belegt werden und an denen im Todesfall ein Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit des Toten verliehen wird. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an Urnenreihengrabstätten ist nicht möglich.
    • Urnenwahlgrabstätte
    Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten für Beisetzungen, deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt und an denen im Todesfall und auch schon zu Lebzeiten ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren verliehen wird. Die Zahl der Urnen, die in einer Urnenwahlgrabstätte beigesetzt werden können, richtet sich nach der Größe der Grabstätte.
    • Wahlgrabstätten für Sargbestattungen 

  • Friedhof Haldern, Turmallee 


    • Ascheverstreuung

    Die Ascheverstreuung auf einem Rasenfeld kann nur auf dem Friedhof in Haldern an der Turmallee erfolgen. Eine namentliche Darstellung, zum Beispiel auf einer Grabplatte oder einem Grabstein, ist auf dem Rasenfeld oder in dessen Umgebung nicht möglich. Die Pflege der Aschestreufelder obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger.

    • Kindergrabstätte

    • Pflegefreie Urnenwahlgrabstätte

    Bei der Bestattung in einer pflegefreien Grabstätte handelt sich um eine Beisetzungsform, bei der die Grabpflege für die Dauer der Nutzungszeit des Verstorbenen durch den Friedhofsträger geleistet wird. Die dadurch entstehenden Kosten werden für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben. Durch die einmalige Zahlung ist eine volle Kostenkontrolle ohne Preissteigerung gewährleistet. Jegliche Anbringung von Grabschmuck wie Pflanzen, Blumenvasen, Grablichtern und ähnlichem sowie das Aufstellen von Grabmalen sind insoweit nicht zulässig. Die gepflegte und pietätvoll Gestaltung der Ruhestätte erfolgt im Ermessen des Friedhofsträger. 

    • Reihengrabstätten für Sargbestattungen 

    • Urnenreihengrabstätte

    Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten für Beisetzungen, die der Reihe nach belegt werden und an denen im Todesfall ein Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit des Toten verliehen wird. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an Urnenreihengrabstätten ist nicht möglich.

    • Urnenwahlgrabstätte

    Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten für Beisetzungen, deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt und an denen im Todesfall und auch schon zu Lebzeiten ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren verliehen wird. Die Zahl der Urnen, die in einer Urnenwahlgrabstätte beigesetzt werden können, richtet sich nach der Größe der Grabstätte.

    • Wahlgrabstätten für Sargbestattungen 

  • Friedhof Millingen, Anholter Str. 


    • Anonyme Reihengrabstätten für Sargbestattungen
    Anonyme Reihengrabstätte sind Sarg- oder Urnengrabstätten, deren genaue Grabstelle auf einem Rasenfeld nicht gekennzeichnet wird und auch nicht ausgesucht werden kann. Die Herrichtung und Pflege der Grabstelle liegt in der alleinigen Obhut der Friedhofsverwaltung. Grabschmuck (Blumen und kleine Gestecke) kann nur an zentralen Stellen abgelegt werden. 
    • Anonyme Urnenreihengrabstätte
    Anonyme Urnenreihengrabstätte sind Sarg- oder Urnengrabstätten, deren genaue Grabstelle auf einem Rasenfeld nicht gekennzeichnet wird und auch nicht ausgesucht werden kann. Die Herrichtung und Pflege der Grabstelle liegt in der alleinigen Obhut der Friedhofsverwaltung. Grabschmuck (Blumen und kleine Gestecke) kann nur an zentralen Stellen abgelegt werden. 
    • Kindergrabstätte

    • Pflegefreie Urnenwahlgrabstätte

    Bei der Bestattung in einer pflegefreien Grabstätte handelt sich um eine Beisetzungsform, bei der die Grabpflege für die Dauer der Nutzungszeit des Verstorbenen durch den Friedhofsträger geleistet wird. Die dadurch entstehenden Kosten werden für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben. Durch die einmalige Zahlung ist eine volle Kostenkontrolle ohne Preissteigerung gewährleistet. Jegliche Anbringung von Grabschmuck wie Pflanzen, Blumenvasen, Grablichtern und ähnlichem sowie das Aufstellen von Grabmalen sind insoweit nicht zulässig. Die gepflegte und pietätvoll Gestaltung der Ruhestätte erfolgt im Ermessen des Friedhofsträger. 

    • Reihengrabstätten für Sargbestattungen 

    • Urnengemeinschaftsgrabstätte

    • Urnenkammer (Stele)

    Die Kosten für die Pflege und Unterhaltung der Urnenkammeranlage sind bereits in den Nutzungsgebühren enthalten. Diese beinhalten auch die Kosten für die Verschlussplatte der Urnenkammer, die die Funktion eines Grabsteins hat; lediglich die Beschriftung der Platte und deren Kosten obliegt den Nutzungsberechtigten.

    • Urnenreihengrabstätte

    Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten für Beisetzungen, die der Reihe nach belegt werden und an denen im Todesfall ein Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit des Toten verliehen wird. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an Urnenreihengrabstätten ist nicht möglich.

    • Urnenwahlgrabstätte

    Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten für Beisetzungen, deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt und an denen im Todesfall und auch schon zu Lebzeiten ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren verliehen wird. Die Zahl der Urnen, die in einer Urnenwahlgrabstätte beigesetzt werden können, richtet sich nach der Größe der Grabstätte.

    • Wahlgräber für Muslime
    Auf dem Grabfeld für Verstorbene muslimischen Glaubens haben Sie die gleichen gestalterischen Möglichkeiten wie bei anderen Wahlgräbern. Zusätzlich werden auf diesem Grabfeld die besonderen Regeln hinsichtlich der Ausrichtung der Grabstelle berücksichtigt. Diese Gräber können individuell gestaltet werden. 
    • Wahlgrabstätten für Sargbestattungen 

    • Wahlgräber für Yesiden

  • Friedhof Rees, Westring


    • Anonyme Reihengrabstätten für Sargbestattungen 
    Anonyme Reihengrabstätte sind Sarg- oder Urnengrabstätten, deren genaue Grabstelle auf einem Rasenfeld nicht gekennzeichnet wird und auch nicht ausgesucht werden kann. Die Herrichtung und Pflege der Grabstelle liegt in der alleinigen Obhut der Friedhofsverwaltung. Grabschmuck (Blumen und kleine Gestecke) kann nur an zentralen Stellen abgelegt werden.
    • Anonyme Urnenreihengrabstätte
    Anonyme Urnenreihengrabstätte sind Sarg- oder Urnengrabstätten, deren genaue Grabstelle auf einem Rasenfeld nicht gekennzeichnet wird und auch nicht ausgesucht werden kann. Die Herrichtung und Pflege der Grabstelle liegt in der alleinigen Obhut der Friedhofsverwaltung. Grabschmuck (Blumen und kleine Gestecke) kann nur an zentralen Stellen abgelegt werden. 
    • Kindergrabstätte

    • Pflegefreie Urnenwahlgrabstätte
    Bei der Bestattung in einer pflegefreien Grabstätte handelt sich um eine Beisetzungsform, bei der die Grabpflege für die Dauer der Nutzungszeit des Verstorbenen durch den Friedhofsträger geleistet wird. Die dadurch entstehenden Kosten werden für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben. Durch die einmalige Zahlung ist eine volle Kostenkontrolle ohne Preissteigerung gewährleistet. Jegliche Anbringung von Grabschmuck wie Pflanzen, Blumenvasen, Grablichtern und ähnlichem sowie das Aufstellen von Grabmalen sind insoweit nicht zulässig. Die gepflegte und pietätvoll Gestaltung der Ruhestätte erfolgt im Ermessen des Friedhofsträger. 
    • Reihengrabstätten für Sargbestattungen 

    • Urnengemeinschaftsgrabstätte

    • Urnenkammer (Stele)
    Die Kosten für die Pflege und Unterhaltung der Urnenkammeranlage sind bereits in den Nutzungsgebühren enthalten. Diese beinhalten auch die Kosten für die Verschlussplatte der Urnenkammer, die die Funktion eines Grabsteins hat; lediglich die Beschriftung der Platte und deren Kosten obliegt den Nutzungsberechtigten.
    • Urnenreihengrabstätte
    Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten für Beisetzungen, die der Reihe nach belegt werden und an denen im Todesfall ein Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit des Toten verliehen wird. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an Urnenreihengrabstätten ist nicht möglich.
    • Urnenwahlgrabstätte
    Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten für Beisetzungen, deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt und an denen im Todesfall und auch schon zu Lebzeiten ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren verliehen wird. Die Zahl der Urnen, die in einer Urnenwahlgrabstätte beigesetzt werden können, richtet sich nach der Größe der Grabstätte.
    • Wahlgrabstätten für Sargbestattungen