Steuern, Gebühren und Beiträge
Öffentliche Abgaben sind alle Geldleistungen, die der Bürger aufgrund von Rechtsvorschriften an den Staat oder an staatliche Einrichtungen abzuführen hat. Die öffentlichen Abgaben lassen sich dabei in folgende drei Gruppen einteilen:
- Steuern
Ihr Kennzeichen ist, dass die Pflicht zur Zahlung (Steuerpflicht) an das Vorliegen bestimmter Tatbestände gebunden ist und nicht an eine Gegenleistung des Staates. - Gebühren
Gebühren lassen sich unterscheiden in Verwaltungs- und Benutzungsgebühren. Sie fallen an, wenn eine bestimmte Leistung in Anspruch genommen wird. - Beiträge
Beiträge sind zu entrichten, wenn eine Leistung staatlicherseits bereitgestellt wird, unabhängig von der konkreten Inanspruchnahme. Sie stellen einen Aufwandsersatz für eine mögliche Inanspruchnahme dar.
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Abgaben, die von der Stadt Rees erhoben werden. Weitere Informationen erhalten sie durch die Auswahl der jeweiligen Dienstleistung.
Steuern
Gebühren
Beiträge
Für die Veranlagung zu Steuern, Gebühren und Beiträgen gelten die gesetzlichen Grundlagen und die Regelungen des jeweiligen Ortsrechts.