Steuern, Gebühren, Beiträge

Steuern, Gebühren, Beiträge

Steuern, Gebühren und Beiträge

Öffentliche Abgaben sind alle Geldleistungen, die der Bürger aufgrund von Rechtsvorschriften an den Staat oder an staatliche Einrichtungen abzuführen hat. Die öffentlichen Abgaben lassen sich dabei in folgende drei Gruppen einteilen:

  • Steuern
    Ihr Kennzeichen ist, dass die Pflicht zur Zahlung (Steuerpflicht) an das Vorliegen bestimmter Tatbestände gebunden ist und nicht an eine Gegenleistung des Staates.

  • Gebühren
    Gebühren lassen sich unterscheiden in Verwaltungs- und Benutzungsgebühren. Sie fallen an, wenn eine bestimmte Leistung in Anspruch genommen wird.

  • Beiträge
    Beiträge sind zu entrichten, wenn eine Leistung staatlicherseits bereitgestellt wird, unabhängig von der konkreten Inanspruchnahme. Sie stellen einen Aufwandsersatz für eine mögliche Inanspruchnahme dar.


Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Abgaben, die von der Stadt Rees erhoben werden. Weitere Informationen erhalten sie durch die Auswahl der jeweiligen Dienstleistung.

Steuern

Keine Leistungen gefunden.

Gebühren

Keine Leistungen gefunden.

Beiträge

Keine Leistungen gefunden.


Für die Veranlagung zu Steuern, Gebühren und Beiträgen gelten die gesetzlichen Grundlagen und die Regelungen des jeweiligen Ortsrechts.