Die Aufstellung und Überwachung des Haushaltes der Stadt Rees, die Erstellung von Abschlüssen und die sachgerechte Verbuchung von Geschäftsvorfällen werden in der Abteilung durchgeführt. Die Abteilung ist auch zuständig für die Erhebung der Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer.
Die Mitarbeiter sind u. a. für Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr in Rees zuständig. Für Bürgerinnen und Bürger dient dabei u. a. die „Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Rees“ als eine Art Leitfaden, der das Miteinander unter den Bewohnern regelt. Zu den Aufgaben der Abteilung gehören außerdem die Koordinierung der Abfallentsorgung, das Friedhofswesen, das Fundbüro, die Erteilung gaststätten- und gewerberechtlicher Genehmigungen, die Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie die Kalkulation der städtische Gebühren.