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Bürgermeisterwahl 2023 in Rees: Informationen zur Wahl - 2

Informationen zur Bürgermeisterwahl in Rees 2023

Wahlbeteiligung bei der Bürgermeisterwahl in der Stadt Rees am 23.04.2023

Wahlbeteiligung vor 12 Uhr:  24,58 % (nur Briefwähler/innen)

Wahlbeteiligung um 12 Uhr:  32,07 % (einschließlich Briefwähler/innen)

Wahlbeteiligung um 16 Uhr:  39,70 % (einschließlich Briefwähler/innen)

Wahlbeteiligung um 18 Uhr (Wahlende): 40,62 %

Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl in der Stadt Rees am 23.04.2023

Gratulation an Sebastian Hense zum Bürgermeister der Stadt Rees.


Allgemeine Informationen zur Bürgermeisterwahl in Rees

Bürgermeisterwahl in Rees

Nach der Wahl des bis zum 14.12.2022 amtierenden Bürgermeisters der Stadt Rees, Herrn Christoph Gerwers, zum Landrat des Kreises Kleve, steht eine Neuwahl für das Amt des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin der Stadt Rees an. Die Wahl findet am 23.04.2023 statt, eine mögliche Stichwahl wäre am 14.05.2023

Bei der Direktwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Rees ist der Kandidat bzw. die Kandidatin, der/die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, gewählt. Wird diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, ist zwischen den zwei Bestplazierten eine Stichwahl durchzuführen.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt zur Bürgermeisterwahl in Rees ist, wer am Wahltag

  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (07.04.2023) im Wahlgebiet (Stadt Rees) seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.

Wählbarkeit

Als Bürgermeister/Bürgermeisterin kann gewählt werden, wer am Wahltag

  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland innehat
  • das 23. Lebensjahr vollendet hat
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
  • Gewähr dafür bietet, dass er/sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Wählerverzeichnis

Damit die Wahlberechtigten Ihr Wahlrecht ausüben können, müssen sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen.

Eintragung von Amts wegen
In das Wählerverzeichnis werden alle wahlberechtigten Personen eingetragen, die am 42. Tag vor der Wahl (Stichtag: 12.03.2023) mit (Haupt-) Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet sind.

Von Amts wegen in das Wählerverzeichnis einzutragen sind auch diejenigen Wahlberechtigten, die nach dem Stichtag (12.03.2023) bis zum 16. Tag vor der Wahl (07.04.2023) zugezogen und bei der Meldebehörde gemeldet sind.

Die übrigen Wahlberechtigten müssen die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich beantragen.

Eintragung auf Antrag
Auf Antrag, der bis zum 16. Tag vor der Wahl (07.04.2023) zu stellen ist, sind die von der Meldepflicht befreiten Unionsbürger in das Wählerverzeichnis einzutragen. 

Außerdem kann nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden, wer im Wahlgebiet keine Wohnung hat, sich aber dort „sonst gewöhnlich aufhält". Zuständig für die Eintragung ist die Gemeinde, in der die betreffende Person sich am Stichtag (12.03.2022) aufhält oder aufgehalten hat. Der Antrag kann nur bis zum Beginn der Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis (20. Tag vor der Wahl, 03.04.2023), d. h. bis zum Tag vor der Bereitstellung des Wählerverzeichnisses zur Einsichtnahme, 02.04.2023, gestellt werden.

Wohnungswechsel nach dem Stichtag
Verlegen Wahlberechtigte nach dem Stichtag (12.03.2023) ihre Wohnung aus dem Wahlgebiet (Stadt Rees) oder wird ihre Wohnung im Wahlgebiet (Stadt Rees) zur Nebenwohnung, so sind sie aus dem Wählerverzeichnis zu streichen.

Umzüge innerhalb der Stadt Rees

Bei Umzügen innerhalb der Stadt Rees nach dem Stichtag (12.03.2023) verbleibt die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis des Stimmbezirks, für den sie am Stichtag gemeldet war. 

Wahlbenachrichtigung

Ab Donnerstag, 16.03.2023, werden den wahlberechtigten Reeser Bürgerinnen und Bürger die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung enthält Informationen darüber, dass und wie die Wahl durchgeführt wird und in welchem Wahlraum die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können.

Wahlraumfinder

Den Wahlraum Ihres Stimmbezirks, in dem Sie bei der Bürgermeisterwahl in Rees wählen können,
können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen oder über den Wahlraumfinder suchen.

Wahlschein/Briefwahl

Sofern Sie Ihre Stimme nicht am Wahltag im Wahlraum abgeben können oder möchten, können Sie auch per Briefwahl wählen. Hierfür können Sie einen Wahlschein beantragen, sobald Ihnen die Wahlbenachrichtigung vorliegt. Der Wahlschein beinhaltet alle notwendigen Unterlagen (inkl. des Stimmzettels). Nähere Informationen darüber finden Sie in Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sie können einen Wahlschein für die Hauptwahl am 23.04.2023 - sowie bereits für eine evtl. Stichwahl am 14.05.2023 - wie folgt beantragen:

·         Online-Beantragung mittels verschlüsseltem Webformular 
          Zum Webformular gelangen Sie über das Scannen des QR-Codes auf der Rückseite der
          Wahlbenachrichtigung oder über diesen Link.
          Die Möglichkeit der Online-Briefwahlbeantragung für die Hauptwahl am 23.04.2023 besteht nur bis 
          Mittwoch, 19.04.2023, 16 Uhr.   
  

·         postalisch/schriftlich

·         per E-Mail an wahlamt@stadt-rees.de

·         ab dem 20.03.2023 persönlich im Wahlbüro im kleinen Saal des Bürgerhauses zu folgenden 
          Öffnungszeiten:
          montags bis mittwochs von 9 bis 12 Uhr, donnerstags von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr
          sowie am Freitag vor Wahl, 21.04.2023, von 9 bis 18 Uhr


Während der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros können Sie die Briefwahl auch schon direkt vor Ort durchführen. Der Wahlschein wird Ihnen dann vor Ort ausgehändigt und direkt im Anschluss können Sie Ihre Stimme abgeben.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl am 23.04.2023 ist nur bis Freitag vor der Wahl, 21.04.2023, 18.00 Uhr, möglich. Nur in Ausnahmefällen ist die Beantragung noch bis zum Wahltag, 23.04.2023, 15.00 Uhr, möglich, z. B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der wahlberechtigten Person.

Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief bis zum Wahltag, 23.04.2023, 16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Rees eingegangen sein muss.