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Bundestagswahl 2021

Bundestagswahl 2021

Am Sonntag, 26.09.2021, wurde auch in der Stadt Rees die 20. Wahl zum Deutschen Bundestag durchgeführt. Die Ergebnisse sind jetzt vollständig verlinkt.

Wahlbeteiligung Bundestagswahl 2021 in der Stadt Rees

Wahlbeteiligung in der Stadt Rees um 12 Uhr:  56,21 %

Wahlbeteiligung in der Stadt Rees um 16 Uhr:  73,77 %

Wahlbeteiligung in der Stadt Rees um 18 Uhr (Wahlende):  76,87 %


Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl 2021


Bundestagswahl 2021

Am 26. September 2021 findet die 20. Wahl zum Deutschen Bundestag statt, bei der die Abgeordneten des Bundestages für vier Jahre gewählt werden.

Wahlsystem

Bei der Bundestagswahl hat jede Wählerin / jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird die Kandidatin / der Kandidat des Wahlkreises gewählt. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt zur Bundestagswahl ist, wer am Wahltag

  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie entweder

1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder

2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Voraussetzung des Wahlrechts für Deutsche im Ausland ist ein frist- und formgerechter Antrag an die zuständige Gemeindebehörde. Der Antrag kann beim Bundewahlleiter angefordert werden bzw. wird auf der Internetseite des Bundeswahlleiters bereitgehalten.


Wählerverzeichnis

Damit die Wahlberechtigten Ihr Wahlrecht ausüben können, müssen sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen.

Eintragung von Amts wegen
Von Amts wegen sind in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten einzutragen, die am 42. Tag vor der Wahl (Stichtag: 15.08.2021) bei der Meldebehörde für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, gemeldet sind. Gleiches gilt auch für Wahlberechtigte, die zwar nicht mit der Hauptwohnung, aber mit bestimmten Besonderheiten bei der Gemeinde gemeldet sind (z. B. Insassen einer JVA etc.).

Eintragung auf Antrag
Die übrigen Wahlberechtigten (z. B. Deutsche im Ausland) müssen die Eintragung in das Wählerverzeichnis bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (05.09.2021) schriftlich beantragen.

Umzüge von einer Gemeinde zur anderen Gemeinde innerhalb des Bundesgebietes

Erfolgt die Anmeldung nach dem Stichtag (15.08.2021) und bis zum 21. Tag vor der Wahl (05.09.2021), so erfolgt die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde nur auf Antrag. In diesem Falle benachrichtigt die Zuzugsgemeinde die Fortzugsgemeinde, damit diese die wahlberechtigte Person aus ihrem Wählerverzeichnis streicht. Wenn kein Antrag gestellt wird, verbleibt die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis der Fortzugsgemeinde. 

Im Falle einer Anmeldung bei der Zuzugsgemeinde nach dem 21. Tag vor der Wahl (05.09.2021) verbleibt die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis der Fortzugsgemeinde. Es besteht für sie die Möglichkeit, im dort vorgesehenen Wahlbezirk zu wählen oder einen Wahlschein zu beantragen.

Umzüge innerhalb derselben Gemeinde
Bei Umzügen nach dem Stichtag (15.08.2021) verbleibt die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis des Wahlbezirkes, in das sie am Stichtag eingetragen wurde. 

Wahlbenachrichtigung

Ab Samstag (21.08.2021) werden an alle wahlberechtigten Reeser Bürgerinnen und Bürger zentral die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Die Wahlbenachrichtigung enthält Informationen darüber, dass und wie die Wahl durchgeführt wird und in welchem Wahlraum Sie ihre Stimme abgeben können.

Wahlraumfinder

Den Wahlraum Ihres Wahlbezirks, in dem Sie bei der Bundestagswahl 2021 in Rees wählen können,
können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen oder über den Wahlraumfinder suchen.

Wahlschein/Briefwahl

Sofern Sie Ihre Stimme nicht am Wahltag im Wahlraum abgeben können oder möchten, können Sie auch per Briefwahl wählen. Hierfür können Sie einen Wahlschein beantragen, sobald Ihnen die Wahlbenachrichtigung vorliegt. Der Wahlschein beinhaltet alle notwendigen Unterlagen, einschließlich des Stimmzettels. Nähere Informationen darüber finden Sie in Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sie können einen Wahlschein wie folgt beantragen:

·         Online-Beantragung mittels verschlüsseltem Webformular 
          Zum Webformular gelangen Sie über das Scannen des QR-Codes auf der Rückseite der
          Wahlbenachrichtigung oder über diesen Link.
          Die Möglichkeit der Online-Beantragung besteht bis Mittwoch, 22. September 2021, 16 Uhr.     

·         postalisch/schriftlich

-         per E-Mail an wahlamt@stadt-rees.de

·         persönlich im Wahlbüro im kleinen Saal des Bürgerhauses ab dem 23.08.2021 zu folgenden 
          Öffnungszeiten:
          montags bis mittwochs von 10 bis 16 Uhr, donnerstags von 10 bis 18 Uhr und freitags von 10 bis 12 Uhr

Während der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros können Sie die Briefwahl auch schon direkt vor Ort durchführen. Der Wahlschein wird Ihnen dann vor Ort ausgehändigt und direkt im Anschluss können Sie Ihre Stimmen abgeben.

Die Öffnung des Briefwahlbüros erfolgt unter Beachtung der notwendigen Hygiene- und Abstandsregelungen.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nur bis Freitag vor der Wahl, 24. September 2021, 18.00 Uhr, möglich. Nur in Ausnahmefällen ist die Beantragung noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, möglich, z. B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der wahlberechtigten Person.

Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief bis zum Wahltag, 26. September 2021, 18.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Rees eingegangen sein muss.