Bundestagswahl 2025: Freiwillige Wahlhelfer gesucht!
Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet voraussichtlich eine vorgezogene Bundestagswahl statt. Die Stadt Rees sucht noch ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Mitglieder der Wahlvorstände. Es werden insgesamt ca. 140 Mitglieder für diese Wahlvorstände benötigt. Mitglieder des Wahlvorstandes können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren werden.
Aufgaben der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Der Wahlvorstand eines jeden Wahlbezirks besteht i. d. R. aus bis zu acht Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, nämlich der Wahlvorsteherin / dem Wahlvorsteher, der stellvertretenden Wahlvorsteherin / dem stellvertretenden Wahlvorsteher, der Schriftführerin / dem Schriftführer und ihrer Stellvertreterin / seinem Stellvertreter sowie den Beisitzerinnen / Beisitzern. Am Wahltag unterstützen und überwachen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die Stimmabgaben, sorgen für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und dafür, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Sie beschließen über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen und ermitteln das Wahlergebnis im Wahlbezirk ab 18:00 Uhr. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen nicht während der gesamten Wahlzeit anwesend sein, sondern können sich - nach Absprache mit der Wahlvorsteherin / dem Wahlvorsteher - abwechseln. Lediglich ab 18:00 Uhr muss das gesamte Team zur Auszählung der Stimmen wieder anwesend sein.
Aufwand und Entschädigung
Die Tätigkeit als Wahlhelferin / Wahlhelfer in einem Wahlvorstand beginnt grundsätzlich um 07:30 Uhr und endet nach der Auszählung der Stimmen etwa zwei Stunden nach Schließung der Wahlräume. Zwischen 08:00 und 18:00 Uhr sind die Wahlräume geöffnet.
Für ihren Einsatz erhalten Wahlhelferinnen / Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 2025 als Entschädigung ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 Euro.
Interessierte Personen werden gebeten, sich unter Angabe der persönlichen Kontaktdaten per E-Mail unter wahlamt@stadt-rees.de für dieses Wahlehrenamt zu melden.