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Bundestagswahl am 23. Februar 2025


REES. „Ab Dienstag, 28. Januar 2025, werden die Wahlbenachrichtigungen an rund 17.000 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar zugestellt“, erklärt Ludger Beltermann, Leiter des Fachbereiches Zentrale Dienste, der auch für die Organisation der bevorstehenden Bundestagswahl in Rees zuständig ist. 

Personen, die ihre Benachrichtigung bis zum 2. Februar nicht erhalten haben, werden gebeten, sich persönlich oder telefonisch unter Tel.: 02851 / 51-116 an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros zu wenden. Das Wahlbüro steht Bürgerinnen und Bürgern auch bei weiteren Fragen zur Wahl zur Verfügung.

Briefwahlbüro

Das Briefwahlbüro, das sich im Erdgeschoss des Rathauses, Räume 14 und 15, befindet und ab Montag, 10. Februar, geöffnet ist, ist über den Haupteingang des Rathauses erreichbar. „Die Wahlberechtigten können dort montags bis mittwochs von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr die Briefwahlunterlagen beantragen oder auch schon direkt wählen“, erläutert Beltermann die Funktion des Büros. Das Briefwahlbüro ist insofern bei dieser Bundestagswahl umfassender geöffnet als üblich. Für die Briefwahl vor Ort ist die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis vorzulegen. 

Am Freitag vor der Wahl, 21. Februar, ist das Wahlbüro von 9 bis 15 Uhr geöffnet. 

Briefwahlunterlagen können auch postalisch mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Vordruck, schriftlich, per 

E-Mail an wahlamt@stadt-rees.de oder per Internet beantragt werden.


Briefwahl per Internet

Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Internet bestehen folgende Möglichkeiten: Durch Scannen des personalisierten QR-Codes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung wird der Wähler mit Hilfe eines mobilen Endgerätes direkt auf ein vorausgefülltes Antragsformular für die Briefwahl geleitet. Der Antragsteller muss dann zwecks Verifizierung noch sein Geburtsdatum eingeben.

Daneben besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über ein Formular auf der städtischen Homepage zu beantragen. Der Antragsteller muss hierfür seine kompletten Antragsdaten in das Formular eintragen. 

Das Formular ist ab dem 28. Januar im Internet unter www.stadt-rees.de/ im Bereich „Aktuell“ zu finden.

Die Möglichkeit der Briefwahlbeantragung per Internet besteht bis Dienstag, 18. Februar, 16 Uhr, damit eine fristgerechte Zustellung von Briefwahlunterlagen noch ermöglicht werden kann. 


Versand der Briefwahlunterlagen: rechtzeitiger Rücklauf von Wahlbriefen!

Im Zusammenhang mit der vorgezogenen Bundestagwahl wurden bestimmte gesetzliche Fristen verkürzt, die auch dazu führen, dass der Zeitraum für die Ausübung der Briefwahl dieses Mal erheblich kürzer sein wird. Es wird daher empfohlen, die Briefwahlunterlagen frühzeitig zu beantragen.

Die Unterlagen für die Briefwahl (einschließlich der Stimmzettel) können voraussichtlich erst ab dem 7. Februar versendet werden, wenn die Stimmzettel dem Wahlamt durch die Kreiswahlleitung zur Verfügung gestellt wurden.

Die Wahlberechtigten werden im Hinblick auf den verkürzten Zeitraum ausdrücklich darum gebeten, für den rechtzeitigen Rücklauf von Wahlbriefen Sorge zu tragen!

Wer die Briefwahlunterlagen zugeschickt bekommt, sollte seinen Wahlbrief bis spätestens Mittwoch vor der Wahl zur Post geben oder persönlich in den Briefkasten des Rathauses einwerfen, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Am Wahlsonntag können Wahlbriefe auch noch persönlich bis spätestens 18 Uhr im Rathaus abgegeben oder in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden.

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