Wie läufts ab

Wie läuft's ab?

  • Ticket & Einlass

    Der Einlass beginnt im Bürgerhaus 45 Minuten vor Beginn der Veranstaltung. Tickets können nur online erworben werden und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Ein Verkauf vor Ort ist nicht möglich. Bringen Sie bitte Ihr Ticket ausgedruckt oder als QR-Code auf dem Smartphone mit. 

  • Anreise & Parken

    Adresse: Markt 1, 46459 Rees
    Bitte planen Sie die Anreise möglichst zu Fuß oder mit dem Fahrrad. 
    Für die Anreise mit dem PKW finden Sie hier Parkmöglichkeiten.

    Die Parkplätze werden nicht bewacht. Der Veranstalter übernimmt bei Schäden keine Haftung.

  • Was darf ich mitnehmen?

    Jacken und Mäntel sind an der Garderobe im Untergeschoss abzugeben!

    Erlaubt ist die Mitnahme handtaschengroßer Turnbeutel und Jutetaschen sowie kleiner Umhängetaschen bis Größe DIN-A4. Es gibt vor Ort keine Möglichkeit, Gepäckstücke zu lagern. Die Taschen werden händisch kontrolliert.

    Das Mitbringen, Mitsichführen und/oder Nutzen folgender Gegenstände ist für Besucher:innen verboten:

    - Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, weitere pyrotechnische Gegenstände
    - Regenschirme über Handtaschengröße
    - Rucksäcke und Taschen über DIN-A4-Größe
    - Hieb-, Schuss-, Stickwaffen jeglicher Art
    - Profikameras ohne Akkreditierung, Go Pros, Selfiesticks
    - PET-Flaschen, alle Glasflaschen, (Spray-) Dosen und alkoholische Getränke
    - Drogen
    - (Haus-) Tiere

  • Speisen & Getränke

    Speisen und Getränke können vor Ort erworben werden.
    Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist generell untersagt. Ausgenommen davon sind Speisen und Getränke, die aus gesundheitlichen Gründen mitgeführt werden, sowie für die Verpflegung von Babys und Kleinkindern. Alkohol wird nur an Personen ausgeschenkt, denen laut Jugendschutzgesetz der Konsum von Alkohol erlaubt ist. Es gilt das Jugendschutzgesetz.

  • Absage der Veranstaltung

    Wird die Durchführung der Veranstaltung abgebrochen oder unmöglich, so hat der:die Besucher:in keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes. Weiterhin hat der:die Besucher:in keinen Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz. Dies gilt für alle Gründe, ob sie vom Veranstalter zu verantworten sind oder nicht. Programmänderungen sind vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler:innen(gruppen) um entsprechenden Ersatz.

  • Ton-, Film- und Videoaufnahmen

    Ton-, Film- und Videoaufnahmen von den auf dem Gelände auftretenden Künstler:innen sind, auch wenn sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, grundsätzlich untersagt. Der Veranstalter weist darauf hin, dass der Missbrauch strafrechtlich verfolgt werden kann.

    Professionelle Ton-, Film- und Videoaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht gestattet. Bitte wenden Sie sich deswegen an den Veranstalter.

    Auf dem Gelände werden durch den Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen erstellt. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der:die Besucher:in unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines:ihres Bildes und seiner:ihrer Stimme ein für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließender Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, beispielsweise über das Internet).

  • Haftung

    Die vertragliche wie gesetzliche Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht

    • für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;
    • in Fällen leichter Fahrlässigkeit des Veranstalters, für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen;


    Die vorstehenden Bestimmungen gelten für die Haftung des Veranstalters, seiner Organe, Mitarbeiter:innen und sonstiger Erfüllungsgehilfen.

    Den Anweisungen des Veranstalters und des Ordnungsdienstes / der Securitys ist unbedingt und zu jeder Zeit Folge zu leisten.

  • Jugendschutz

    Ein Konzert ist keine Tanzveranstaltung und fällt somit nicht unter den § 5 des Jugendschutzgesetzes und damit auch nicht unter die dort vorgeschriebenen Alters- und Uhrzeitbestimmungen. Gleichwohl gibt es seitens der Veranstalter Vorgaben für die Besuche von Konzerten/Veranstaltungen, die sich am Jugendschutzgesetz orientieren.

    Für die Personensorgeberechtigten (z. B. die Eltern) besteht die Möglichkeit, den Veranstaltungsbesuch durch einen Erziehungsbeauftragten zu ermöglichen. Dieser kann ein minderjähriges Kind/Jugendlichen während und nach der Veranstaltung begleiten und beaufsichtigen. In der Regel gilt: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben ohne Begleitung keinen Zutritt.

    In Begleitung eines Erziehungsbeauftragten oder Personensorgeberechtigten ist der Besuch der Veranstaltung ohne zeitliche Einschränkung möglich. Jugendliche über 16 Jahren und unter 18 Jahren dürfen eine Veranstaltung ohne Begleitung bis max. 24.00 Uhr besuchen. In Begleitung eines Erziehungsbeauftragten oder Personensorgeberechtigten gibt es keine zeitliche Einschränkung.

    Für die Erteilung einer Erziehungsbeauftragung gibt es entsprechende Vordrucke.

  • Barrierefrei

    Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50% erhalten Ermäßigung auf die Tickets.

    Schwerbehinderte Personen mit dem Eintrag B im Behindertenausweis haben das Recht, eine Begleitperson mitzunehmen. Die Person mit Beeinträchtigung zahlt den normalen Ticketpreis, der Eintritt für die Begleitperson ist frei. Zum Vorgehen bzgl. der Ticketbuchung für die Begleitperson wenden Sie sich bitte an die Touristen-Information, Markt 41, Rees, Tel. 0 28 51/51-555.

    Barrierefreie Toiletten sowie ein Fahrstuhl sind im Bürgerhaus vorhanden. Am Festzelt befinden sich entsprechende Toilettenwagen.